Die Sekundarstufe I



Nach der Grundschule folgt die Orientierungsstufe in Klasse 5. Hier wird festgestellt, welchen Leistungsstand die Schüler erworben haben. Dementsprechend werden sie den drei Leistungsniveaus Hauptschule, Realschule oder Gymnasium zugeordnet. Der Übergang bleibt durchlässig, das bedeutet, dass die Kinder, ihren Leistungen entsprechend, in die andere Schulform überwechseln können, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt. Am Ende der 10. Klasse finden die Prüfungen für den Übergang in das GIB (Ü 11) statt.

In der Klasse 5 bis 10 wird gymnasialer Unterricht binnendifferenziert erteilt. Die Schüler können die Berechtigung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 erwerben.

Im Sinne der verlässlichen Halbtagsschule erfolgt gegebenfalls eine Hausaugabenbetreuung in der 6. Stunde. Auch die Wochenstunden steigen somit altersentsprechend an.